


Förderung der Projektentwicklung von europäischen Kino- und Fernsehspielfilmen, Dokumentar-, und Animationsfilmen und Serien mit Potenzial für den europäischen Markt.
Unabhängige europäische Film- und Fernsehproduktionsunternehmen, die seit mindestens einem Jahr existieren.
Eingereicht werden können Kino- und Fernsehspielfilme sowie Serien von mindestens 50 Minuten, Animationsfilme und -serien von mindestens 24 Minuten, kreative Dokumentarfilme und -serien von mindestens 25 Minuten (Episodenlänge bei Doku-Serien). Ein Unternehmen kann einen Antrag im Rahmen dieses Aufrufs stellen. Das antragstellende Unternehmen muss nachweisen, dass es bereits ein Projekt der geforderten Mindestlänge majoritär produziert hat, welches im Zeitraum vom 01. Januar 2007 bis zur Antragstellung national vertrieben oder ausgestrahlt wurde. Im Fall eines Animationsfilms wird der Nachweis über die Festival-Ausstrahlung zweier Kurzfilme akzeptiert. Der Antragsteller muss mindestens 50% aller Rechte an dem eingereichten Projekt besitzen
Die Förderung wird als Subvention vergeben.
Anerkannt werden Kosten, die in der Entwicklungsphase eines Projektes entstehen, wie z.B. der Erwerb von Rechten und Optionen, die Drehbucherstellung, das Casting, die Erstellung einer Marketing- und Vertriebsstrategie etc.
Beantragt werden können zwischen 10.000 € und 60.000 € (max. 80.000 € im Fall eines Kino-Animationsfilms) wobei die beantragte Summe höchstens 50% der Entwicklungskosten ausmachen darf.
Der Antragsteller muss einen Nachweis über die Gegenfinanzierung erbringen (Eigenkapital, nationale Förderung, Bankbürgschaft).
Anhand eines Punktesystems werden automatische Punkte vergeben, z.B. für Firmen, die bereits ein mit MEDIA-Förderung entwickeltes Projekt produziert oder die das eingereichte Projekt in einer MEDIA-Trainingsinitiative entwickelt haben. Darüber hinaus gibt es flexible Punkte z.B. für die finanzielle Stabilität, das wirtschaftliche Potential und die Produktionserfahrung des Unternehmens, sowie das internationale Auswertungspotential, die Qualität und Originalität des Projekts.
Bei der Beurteilung der Anträge werden das Projekt zu 60% und das Unternehmen zu 40% gewichtet.
Die Antragsunterlagen müssen bis zum entsprechenden Einreichschluss (s.o.) an die Verwaltungsagentur in Brüssel geschickt werden (Poststempel gilt).
Der Antrag muss bei Einreichung vollständig sein. Unvollständige Antragsunterlagen werden von der Kommission abgelehnt. (Nachreichungen werden nicht akzeptiert)
Wird der Antrag abgelehnt, kann das gleiche Projekt im Rahmen eines neuen Aufrufs wieder eingereicht werden, sofern wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.
Wird das Projekt gefördert oder abgelehnt, kann der Antragsteller nur im Rahmen eines späteren Aufrufs ein neues Projekt einreichen.
Einreichtermine
27. November 2009 (abgelaufen)
12. April 2010 (abgelaufen)
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Richtlinien und Antragsformulare