MEDIA Programm der Europäischen Union  
 
   
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MEDIA für Produzenten von interaktiven Projekten
 
MEDIA Development
 
 
  MEDIA-geförderte Filme  
"Unkenrufe" von Robert Glinski
"Nimm dir dein Leben" von Sabine Michel
"Nimm dir dein Leben" von Sabine Michel
"Baltic Storm" von Reuben Leder
 
Ziel

Förderung der Entwicklung interaktiver Projekte

Antragsberechtigte Unternehmen
Unabhängige europäische Multimediaproduktionsunternehmen
Zugangsvoraussetzungen

Eingereicht werden können interaktive, handlungsbasierte Werke für Computer, Internet, Spielekonsolen oder mobile Endgeräte sowie neue, interaktive Formate für digitales TV, Internet oder mobile Endgeräte.

Nicht gefördert werden Kataloge, Datenbanken, Enzyklopädien, Lernprogramme, Software, Informationsportale, Werbung oder Kunst-Installationen.

Das antragstellende Unternehmen muss nachweisen, dass es entweder ein interaktives Projekt oder einen Animationsfilm von mindestens 24 Minuten majoritär produziert hat, welches im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2006 und der Antragstellung vertrieben wurde.

Der Antragsteller muss mindestens 50% aller Rechte und bei einer Koproduktion die Mehrheit aller Rechte an dem eingereichten Projekt besitzen.

Art der Unterstützung und Höhe der Fördermittel

Die Förderung wird als Subvention vergeben
Beantragt werden können zwischen 10.000 € und 60.000 € (bis zu 100.000 € für die Entwicklung eines Prototypen für Spielekonsolen und Computer)
Der Antragsteller muss einen Nachweis über die Gegenfinanzierung erbringen (Eigenkapital, nationale Förderung, Bankbürgschaft).

Auswahlkriterien

Anhand eines Punktesystems werden automatische und flexible Punkte z.B. für Firmen, die bereits ein mit MEDIA-Förderung entwickeltes Projekt produziert oder die das eingereichte Projekt in einer MEDIA-Trainingsinitiative entwickelt haben, vergeben. Darüber hinaus werden die finanzielle Stabilität und das wirtschaftliche Potential des Unternehmens, die Produktionserfahrung, das internationale Auswertungspotential des Projekts sowie dessen Qualität und Originalität bewertet.
Bei der Beurteilung der Anträge werden das Projekt zu 60% und das Unternehmen zu 40% gewichtet.

Einreichverfahren der Anträge

Ein Unternehmen kann maximal zwei Anträge pro Aufruf einreichen.

Der Antrag muss bei Einreichung vollständig sein. Unvollständige Antragsunterlagen werden von der Kommission abgelehnt.
Wird der Antrag abgelehnt, kann das gleiche Projekt im Rahmen eines neuen Aufrufs eingereicht werden, sofern wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.

Ist der Antrag ungültig, darf der Antragsteller erst im Rahmen eines späteren Aufrufs ein neues Projekt einreichen.