


Förderung der Projektentwicklung für Unternehmen mit einem Paket von europäischen Kino- und Fernsehspielfilmen, Dokumentar-, und Animationsfilmen und Serien mit Potenzial für den europäischen Markt.
Unabhängige europäische Film- und Fernsehproduktionsunternehmen mit internationaler Erfahrung, die strategische Pläne für die gleichzeitige Entwicklung mehrerer Projekte vorweisen können und die seit mindestens drei Jahren existieren.
Eingereicht werden können Pakete mit 3 bis 5 Projekten der Kategorien Kino- und Fernsehspielfilme, Animations- und kreative Dokumentarfilmprojekte sowie Serien, die sich in der Entwicklungsphase befinden (Mindestlängen wie bei der Einzelprojektförderung).
Das antragstellende Unternehmen muss nachweisen, dass es innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Spielfilme, Dokumentarfilme oder Animationsfilme produziert hat.
Die entsprechenden Werke müssen in wenigstens einem anderen Land als dem Ursprungsland vertrieben oder ausgestrahlt worden sein.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er mindestens 50% aller Rechte bzw. bei Koproduktionen die Mehrheit aller Rechte an den eingereichten Projekten besitzt.
Die Förderung wird als Subvention vergeben
Beantragt werden können zwischen 70.000 € und 190.000 € (pro Projekt können zwischen 10.000 € und 60.000 € angegeben werden)
Der Antragsteller muss einen Nachweis über die Gegenfinanzierung erbringen (Eigenkapital, nationale Förderung, Bankbürgschaft).
Unter bestimmten Voraussetzungen können während der Vertragslaufzeit weitere Fördermittel zur Entwicklung von mindestens 3 neuen Projekten beantragt werden („Slate Funding 2nd stage“).
Anhand eines Punktesystems werden automatische Punkte vergeben, z.B. für Firmen, die bereits ein mit MEDIA-Förderung entwickeltes Projekt produziert oder die das eingereichte Projekt in einer MEDIA-Trainingsinitiative entwickelt haben.
Darüber hinaus gibt es flexible Punkte z.B. für die finanzielle Stabilität, das wirtschaftliche Potential und die Produktionserfahrung des Unternehmens, sowie das internationale Auswertungspotential, die Qualität und Originalität des Projekts.
Bei der Beurteilung der Anträge werden die Projekte zu 40% und das Unternehmen zu 60% gewichtet.
Der Antrag muss online und postalisch gestellt werden – Achtung, online endet die Bewerbungsfrist am Stichtag bereits um 12.00 Uhr!
Darüber hinaus muss der Online-Antrag ausgedruckt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum entsprechenden Einreichschluss (Poststempel gilt) an die Verwaltungsagentur in Brüssel geschickt werden.
Der Antrag muss bei Einreichung vollständig sein. Unvollständige Antragsunterlagen werden von der Kommission abgelehnt. Nachreichungen werden nicht akzeptiert.
Wird der Antrag abgelehnt, kann das gleiche Paket im Rahmen eines neuen Aufrufs eingereicht werden, sofern wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.
Ist der Antrag ungültig, darf der Antragsteller erst im Rahmen eines späteren Aufrufs ein neues Paket einreichen.
Einreichtermine:
25. November 2011 (abgelaufen)
13. April 2012
Download
Einreichtermine:
25. November 2011
13. April 2012
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