


Nein, Sie können immer dann einreichen, wenn für den entsprechenden Förderbereich ein sogenannter Aufruf (Call for proposals) veröffentlicht wurde, und zwar ab Veröffentlichungsdatum bis zum Einreichschluss, wobei der Poststempel gilt. Bitte benutzen Sie immer nur die aktuellen Richtlinien und Antragsformulare des entsprechenden Aufrufs.
Ja, sonst ist der Antrag ungültig. In einigen Förderbereichen können Sie zwar zusätzliche Unterlagen nachreichen, aber nur solche, die den Antrag aufwerten, in keinem Fall solche, die als Mindestvoraussetzung gefordert werden.
Nach Brüssel, zur Verwaltungsagentur. Die Adresse und den Ansprechpartner finden Sie jeweils in den aktuellen Richtlinien.
Nicht unbedingt einen expliziten Eigenanteil, in jedem Fall aber die Gegenfinanzierung. MEDIA unterstützt maximal 50% der Kosten einer Maßnahme, die anderen 50% (matching funds) müssen über entsprechende Nachweise wie z.B. Zusagen anderer Förderer oder eine eidesstattliche Erklärung des Antragstellers abgesichert sein.
Nein, sie ist eine Subvention.
Es empfiehlt sich, auf Englisch einzureichen; akzeptiert werden in den meisten Förderbereichen aber auch Anträge in deutscher Sprache, wobei bestimmte Unterlagen auf Englisch verlangt werden und umfangreichere wichtige Dokumente auf Englisch zusammen gefasst werden sollten.