


Internationale Verbreitung und Vermarktung europäischer Filme und des europäischen Filmerbes durch gezielte Aktionen auf Branchenveranstaltungen und Festivals in Drittländern (Länder außerhalb der EU, des EWR sowie Länder, die nicht am MEDIA-Programm teilnehmen)
Förderung der Zusammenarbeit von Professionellen aus MEDIA- und Drittländern
Unterstützung der transnationalen Verbreitung nicht-nationaler europäischer Filme auf internationalen Märkten durch Anreize zum Vertrieb und zur Aufführung sowie zu gemeinsamen Marketingstrategien
Europäische Unternehmen und Institutionen, die den Zugang europäischer Filme und Filmschaffender auf audiovisuellen Märkten außerhalb der EU verbessern bzw. den Verleih und das Abspiel europäischer Filme in diesen Ländern erleichtern wollen, z.B. in Form von Beratung bei der Filmauswahl und Klärung der Rechte oder durch die Teilkostenübernahme für Untertitelung und Synchronisation, die Produktion von Werbemitteln, Veröffentlichungskosten, Public-Relations-Aktivitäten, Reise- und Unterkunftskosten für mitreisende Filmschaffende, z.B. Schauspieler
Die Fördermittel werden als Zuschuss für die Durchführung der Aktion vergeben. Diese muss zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 30. September 2010 starten, darf maximal 24 Monate dauern und muss spätestens am 31. Dezember 2011 beendet sein.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Kosten und der Art des eingereichten Projekts und beträgt maximal 50% der Gesamtkosten.
Europäische Dimension des Projekts hinsichtlich der Anzahl der Filme sowie der Herkunftsländer der im Programm des jeweiligen Festivals gezeigten Werke.
Wirksamkeit der Maßnahme für die Verbreitung europäischer audiovisueller Werke
Qualität des Aktivitätenplans
Finanzierungskonzept, das in ausgewogener Relation zu den Kosten zur Durchführung der Aktion, insbesondere zu den Verwaltungs- und Personalkosten steht
Qualität und Renommee der Branchenveranstaltung
Das kommerzielle Potential der Veranstaltung sowie das Vertriebspotential für europäische Filme
Die Antragsunterlagen müssen bis zum angegebenen Einreichtermin bei der Verwaltungsagentur in Brüssel, möglichst in englischer oder französischer Sprache, eingehen (Poststempel gilt).
Einreichtermin
12.8.2009 (abgelaufen)
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Richtlinien und Antragsformulare