


Die Förderung soll Produktionsunternehmen den Zugang zu externen Finanzierungen, die ihnen Bank- und Finanzinstitute zur Verfügung stellen, erleichtern, indem ein Teil der Kosten für geforderte Garantiekosten (Versicherungen, Completion Bond) und/oder ein Teil der Finanzierungskosten von Krediten übernommen wird.
Unabhängige europäische Film- und Fernsehproduktionsunternehmen
Das vorgeschlagene Werk muss eine unabhängige europäische Produktion sein (Spielfilm, Animationsfilm, kreativer Dokumentarfilm). Das Projekt muss zu mindestens 50% aus europäischen Quellen finanziert sein.
Unterstützung kann für drei unterschiedliche Module beantragt werden:
Modul 1: Dieses Modul dient der Kofinanzierung der Kosten für Filmversicherungen, bis zu maximal 50% der Kosten pro Versicherungspolice.
Modul 2: Die Förderung soll die Kosten der Fertigstellungsgarantie (Completion Bond) reduzieren, indem ein Teil (maximal 50%) der Prämie übernommen wird.
Modul 3: Dieses Modul soll die Finanzierungskosten reduzieren, indem ein Teil (maximal 50%) der Zinsen für Kredite übernommen wird.
Der Produzent kann einen kombinierten Zuschuss der Module 1, 2 und 3 für dasselbe Projekt beantragen.
Die Förderhöchstsumme liegt bei 50.000 Euro pro Projekt (der Mindestbetrag bei 5.000 Euro). Eine Firma kann maximal zwei Projekte pro Aufruf einreichen.
Alle Anträge werden auf der Grundlage eines festen Punktesystems bewertet. Automatische Punkte erhalten Projekte dafür, dass sie mit einer MEDIA-Einzelprojektförderung entwickelt wurden, einen Kreditvertrag mit einem Bankinstitut vorweisen können, und wenn mindestens ein weiteres MEDIA-Land als Koproduzent beteiligt ist. Zusätzlich werden flexible Punkte für das internationale Vertriebspotential und die abgedeckten Territorien vergeben.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er eine ausreichende und gesicherte Finanzierung für das Projekt hat, sowie über die nötigen Kompetenzen und Erfahrungen verfügt, um sein Projekt auszuführen. Als Nachweise werden u.a. die geprüften Konten einschließlich einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gefordert.
Für Projekte, deren erster Drehtag nach dem 1. Juli 2009 stattgefunden hat und deren Verträge für die beantragten Module zwischen dem 1. Juli 2009 und 5. Februar 2010 unterschrieben sind, ist der Einreichtermin der 5. Februar 2010.
Für Projekte, bei denen der erste Drehtag nach dem 1. Januar 2010 stattgefunden hat und die entsprechenden Verträge für die beantragten Module in dem Zeitraum zwischen dem 1. Januar und 7. Juli 2010 unterzeichnet wurden, ist der Einreichtermin der 7. Juli 2010.
Werden die Verträge früher unterzeichnet, werden die förderbaren Kosten erst ab dem 1. Juli 2009 bzw. 1. Januar 2010 angerechnet.
Einreichtermine
5. Februar 2010 (abgelaufen)
7. Juli 2010 (abgelaufen)
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Richtlinien und Antragsformulare